SiGeKo & Arbeitssicherheit aus Ludwigsburg

Praxisorientierte Lösungen für Unternehmen – Sicherheitsingenieurbüro Münster ist Ihr Partner für Sicherheit & Prävention

Ingenieurbüro Münster - Andreas Münster - Ludwigsburg - Arbeitssicherheit - Arbeits-und Gesundheitsschutz - sigeko - Schulungen - Sicherheitsbeauftragte - PSA - Brandschutzhelfer -Evakuierungshelfer

Sicherheit ist kein Zufall.

Sicherheitsbewusstsein stärken.
Abläufe und Prozesse optimieren.
Risiken präventiv reduzieren.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen und Ihre Baustellen sicher bleiben. Wir begleiten Sie von der Gefährdungsbeurteilung bis zum SiGe-Plan.

Unser Anspruch: praxisnahe Lösungen, die rechtssicher, effizient und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Prävention statt Reaktion – so minimieren wir Risiken und schaffen Sicherheit.

Unsere Leistungen

Klarheit, Sicherheit und reibungslose Abläufe

Ihr Partner für Sicherheit in Süddeutschland

Wir sind für Sie da.
  • Individuelle Beratung statt Standardlösungen

 

  • Erfahrung aus Bauprojekten, Behörden & internationaler Sicherheit

 

  • Kombination aus Beratung, Schulung & Umsetzung

 

  • Interdisziplinäre Lösungsansätze für verschiedene Branchen

So läuft die Zusammenarbeit ab

Prävention statt Reaktion. Vorbereitende Maßnahmen, um die Mitarbeitende als auch die Unternehmensführung bestmöglich sicherheitstechnisch als auch rechtlich zu schützen.

Analyse & Beratung

Erfassung des Ist-Zustands, Bewertung bestehender Maßnahmen, Erstellung der Ziele und Handlungsfelder.

Planung & Angebot

Ausarbeitung eines individuellen Angebotes mit priorisierten Maßnahmen auf Basis der Analyseergebnisse.

Umsetzung vor Ort oder online

Durchführung der Maßnahmen, Schulungen oder Unterweisungen sowie Koordination mit Verantwortlichen und Dokumentation laufender Prozesse.

Dokumentation & Abschluss

Abschließende Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit allen durchgeführten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle und Nachverfolgung von Maßnahmen.

Häufige Fragen rund um Arbeitssicherheit

Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in allen Betrieben Pflicht, die mehr als 20 Beschäftigte haben.

Teilnehmer des ASA sind:

  • der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person,

  • zwei Mitglieder des Betriebsrats (sofern vorhanden),

  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit,

  • der Betriebsarzt,

  • und ggf. Sicherheitsbeauftragte.

Aufgaben des ASA:

  • Austausch über Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzthemen,

  • Besprechung von Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen,

  • Planung von Maßnahmen zur Unfallverhütung,

  • Förderung einer Sicherheits- und Gesundheitskultur im Unternehmen.

Kurz gesagt:

  • Bis 20 Beschäftigte: kein ASA vorgeschrieben.

  • Ab 21 Beschäftigten: der ASA muss eingerichtet werden und sich in der Regel vierteljährlich treffen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die Betreuung kann unterschiedlich organisiert sein:

  • Kleinbetriebe (bis 10 Beschäftigte): können oft das alternative Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft nutzen. Hier übernimmt der Unternehmer selbst Grundaufgaben, wird aber regelmäßig geschult.

  • Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: benötigen eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit – entweder intern angestellt oder extern beauftragt.

  • Besondere Situationen: Eine SiFa wird auch dann gebraucht, wenn

    • eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder aktualisiert wird,

    • neue Arbeitsverfahren, Maschinen oder Gefahrstoffe eingeführt werden,

    • erhöhte Unfall- oder Gesundheitsrisiken bestehen.

Kurz gesagt:
Sobald ein Betrieb mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, besteht die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung. Wie diese aussieht, hängt von der Betriebsgröße und Gefährdungslage ab.

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) immer dann erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.

Typische Fälle, in denen ein SiGeKo vorgeschrieben ist:

  • Bei größeren Bauprojekten mit mehreren Gewerken (z. B. Rohbau, Elektro, Dachdecker).

  • Wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden (z. B. Absturzgefahr, Gefahrstoffe, Arbeiten in engen Räumen).

  • Wenn die Baustelle eine bestimmte Größe überschreitet und vorab bei der Behörde angezeigt werden muss:

    • > 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten, oder

    • > 500 Personentage Gesamtumfang.

Aufgaben des SiGeKo:

  • Erstellen und Fortschreiben des SiGe-Plans,

  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen der verschiedenen Gewerke,

  • Beratung des Bauherrn in Sicherheitsfragen,

  • Kontrolle der Umsetzung der Schutzmaßnahmen auf der Baustelle.

Kurz gesagt:
Einen SiGeKo brauchen Sie immer, wenn mehrere Firmen auf der Baustelle tätig sind – egal ob gleichzeitig oder nacheinander. Der Bauherr ist verantwortlich, ihn rechtzeitig zu bestellen.

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sorgt auf Baustellen dafür, dass alle Beteiligten die Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Baustellenverordnung (BaustellV) einhalten.

Seine Aufgaben sind vor allem:

  • Planungsphase:

    • Erstellen eines SiGe-Plans, in dem alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Baustelle festgelegt sind.

    • Beratung des Bauherrn bei sicherheitsrelevanten Fragen.

  • Ausführungsphase:

    • Koordination der verschiedenen Gewerke, damit deren Arbeiten sich nicht gegenseitig gefährden.

    • Überwachen und Anpassen des SiGe-Plans, wenn sich Abläufe oder Gefahren ändern.

    • Teilnahme an Baustellenbegehungen und Hinweisen auf notwendige Schutzmaßnahmen.

  • Allgemein:

    • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bauherr, Unternehmern und Beschäftigten im Bereich Arbeitsschutz.

    • Dokumentation der Maßnahmen für den späteren Betrieb (z. B. Unterlagen für Wartung und Instandhaltung).

Kurz gesagt:
Der SiGeKo ist die Schnittstelle für Sicherheit auf der Baustelle – er koordiniert, überwacht und sorgt dafür, dass alle Beteiligten sicher arbeiten können.

Ein SiGe-Plan ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) immer dann vorgeschrieben, wenn:

  1. Mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind (gleichzeitig oder nacheinander), und

    • Arbeiten mit besonderen Gefahren nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden
      (z. B. Arbeiten in großer Höhe, Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeiten in Schächten, Sprengarbeiten).

oder

  1. Die Baustelle anzeigepflichtig ist, also wenn:

    • mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig anfallen,

    • oder mehr als 500 Personentage Gesamtumfang erreicht werden.

Aufgaben des SiGe-Plans:

  • Er enthält alle organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen für die Baustelle.

  • Er wird bereits in der Planungsphase erstellt und während der Ausführung fortgeschrieben.

  • Grundlage für die Arbeit des SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators).

Kurz gesagt:
Einen SiGe-Plan brauchen Sie, sobald mehrere Firmen auf einer Baustelle tätig sind und besondere Gefahren oder eine bestimmte Größe des Bauvorhabens vorliegen.

 

Beschäftigte

Umfang der Arbeiten

Gefährdung

Vorankündigung

SiGeKo

SiGe-Plan / Unterlage

Beschäftigte eines Arbeitgebers

<31 Tage und 21 Beschäftigte oder <501 Personentage

normale Gefährdung

 

<31 Tage und 21 Beschäftigte oder <501 Personentage

besonders gefährliche Arbeiten

 

>30 Tage und 20 Beschäftigte oder >500 Personentage

normale Gefährdung

 

>30 Tage und 20 Beschäftigte oder >500 Personentage

besonders gefährliche Arbeiten

Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

<31 Tage und 21 Beschäftigte oder <501 Personentage

normale Gefährdung

 

<31 Tage und 21 Beschäftigte oder <501 Personentage

besonders gefährliche Arbeiten

 

>30 Tage und 20 Beschäftigte oder >500 Personentage

normale Gefährdung

 

>30 Tage und 20 Beschäftigte oder >500 Personentage

besonders gefährliche Arbeiten

 

Eine Brandschutzhelfer-Schulung vermittelt Beschäftigten das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um im Brandfall richtig reagieren zu können. Grundlage ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Typischer Ablauf einer Schulung:

  1. Theoretischer Teil

    • Grundlagen des Brandschutzes (Brandentstehung, Brandklassen, Löschmittel)

    • Pflichten und Aufgaben eines Brandschutzhelfers

    • Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Evakuierung, Zusammenarbeit mit Feuerwehr)

    • Betriebliche Brandschutzorganisation

  2. Praktischer Teil

    • Einweisung in Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten)

    • Praktische Löschübungen mit verschiedenen Feuerlöschern an einer Brandsimulationsanlage

    • Richtiger Umgang mit Löschdecken oder anderen betrieblichen Brandschutzeinrichtungen

Dauer:
In der Regel ca. 3–4 Stunden.

Wiederholung:
Die Schulung sollte alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden – oder früher, wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern.

Kurz gesagt:
Die Schulung kombiniert Wissen + Praxis: Erst Theorie zum Brandschutz, dann praktische Löschübungen, damit Beschäftigte im Ernstfall sicher handeln können.

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