Schulungen in Arbeitssicherheit & Brandschutz aus Ludwigsburg

Praxisnahe Weiterbildung für Ihr Unternehmen

Schulungen in Arbeitssicherheit sind der Schlüssel, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen und Ihre Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen. Das Sicherheitsingenieurbüro Münster bietet in Ludwigsburg praxisnahe Schulungen an – von der Brandschutzhelfer-Ausbildung über die Unterweisung von Sicherheitsbeauftragten bis hin zu speziellen Trainings für Führungskräfte und PSA (Persönliche Schutzausrüstung). Alle Schulungen orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der DGUV, ASR und RAB-Regelwerke. Unser Anspruch: Sicherheit greifbar machen – klar, verständlich und direkt anwendbar im Arbeitsalltag.

Unsere Schulungen im Überblick

Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

Erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht gemäß ASR A2.2: In der Regel 5 % der Belegschaft müssen als Brandschutzhelfer geschult sein. Wir bieten praxisnahe Unterweisungen inkl. Löschübungen und Evakuierungsszenarien.

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

Wir bilden Sicherheitsbeauftragte nach DGUV-Vorgaben aus – mit Fokus auf Verantwortung, Aufgaben im Betrieb und praxisgerechte Umsetzung.

Arbeitssicherheit für Führungskräfte

Führungskräfte tragen Verantwortung für die Sicherheit im Unternehmen. In diesem Training vermitteln wir Pflichten, Haftung und praxisnahe Umsetzung von Arbeitsschutz.

PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Von PSA gegen Absturz bis hin zur richtigen Anwendung im Alltag – unsere Schulungen machen Ihre Mitarbeiter fit im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung.

Machen Sie Ihr Unternehmen sicherer – mit den richtigen Schulungen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen oder direkt einen Schulungstermin buchen!

Warum Schulungen vom Sicherheitsingenieurbüro Münster?

Rechtskonform (DGUV, ASR A2.2, RAB 30/31)

Praxisnah & verständlich

Flexible Termine & Inhouse-Schulungen

Ablauf & Organisation

Ablauf & Organisation

Dauer & Inhalte

Die Schulungsdauer richtet sich nach Thema und Umfang.
Alle Inhalte entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und sind praxisnah auf Ihre Branche abgestimmt.

Teilnahmezertifikat

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmende ein persönliches Zertifikat als Nachweis über die absolvierte Schulung.
Dieses dient gleichzeitig als Dokumentation gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern.

Inhouse oder vor Ort in Ludwigsburg

Wir bieten unsere Schulungen sowohl direkt bei Ihnen im Betrieb (Inhouse) als auch in Schulungsräumen in Ludwigsburg an.
So können Sie flexibel entscheiden, welche Variante besser zu Ihnen und Ihrem Team passt.

Häufige Fragen rund um Schulungen

Die Anzahl der Brandschutzhelfer hängt vom Betrieb ab und ist nicht gesetzlich festgelegt.
Empfohlen werden ca. 5–10 % der Beschäftigten, abhängig von Brandrisiko, Schichtbetrieb und Gebäudegröße.
Brandschutzhelfer müssen alle Bereiche und Schichten abdecken und regelmäßig geschult werden.
Für Urlaub oder Krankheit sollte Ersatz vorhanden sein, damit jederzeit genügend Helfer verfügbar sind.

Ein Sicherheitsbeauftragter darf jeder Mitarbeitende eines Unternehmens werden, der/die fachlich geeignet und zuverlässig ist.
Wichtig ist:

  • Die Person muss von der Geschäftsführung benannt werden.

  • Sie sollte Interesse an Arbeitssicherheit haben und die notwendige Zeit für die Aufgaben aufbringen können.

  • Vorab ist meist eine Schulung erforderlich, um Aufgaben wie Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen und Sicherheit im Betrieb zu fördern.

Kurz gesagt: Sicherheitsbeauftragte sind geschulte, engagierte Mitarbeitende, die von der Leitung offiziell eingesetzt werden.

Brandschutzhelfer Ausbildung: Die Schulung zum Brandschutzhelfer sollte alle
drei bis fünf Jahre erneuert werden, basierend auf der DGUV Information 205-
023.

Die genaue Frist wird jedoch durch die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs bestimmt und kann bei wesentlichen Änderungen im Betrieb (z.B. neue
Verfahren, veränderte Brandgefährdung) kürzer ausfallen.

Ein Sicherheitsbeauftragter muss sich alle drei bis fünf Jahre fortbilden, da sich
Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz ändern.


Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die regelmäßige Teilnahme sicherzustellen.

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