| Das Sicherheitsingenieurbüro Münster unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg und ganz Süddeutschland dabei, Arbeitssicherheit praxisnah und rechtskonform umzusetzen. Von der Erstellung individueller Gefährdungsbeurteilungen über verpflichtende Unterweisungen bis zur kontinuierlichen Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit – wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden geschützt sind und Sie alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig einhalten. | 
Individuell auf Ihre Branche abgestimmt
Wir erstellen und aktualisieren Gefährdungsbeurteilungen nach gesetzlichen Vorgaben – individuell, praxisnah und branchenbezogen. So minimieren Sie Risiken und erfüllen Ihre Dokumentationspflicht.
Pflichtunterweisungen im Arbeitsschutz – interaktiv, praxisnah und auf Ihre Arbeitsumgebung zugeschnitten. Themen u. a.: Arbeitssicherheit, Ergonomie, Gefahrstoffunterweisung.
Wir übernehmen die kontinuierliche Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und begleiten Ihre ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) zur strategischen Verbesserung von Sicherheitsstandards.
In Ludwigsburg müssen Unternehmen aus Bau, Industrie und Dienstleistungen Arbeitsrisiken besonders sorgfältig erkennen und minimieren, da diese Branchen mit erhöhten Gefährdungen arbeiten und die regionalen Vorgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart streng überwacht werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart stellt somit regionale Anforderungen, die über die bundesweiten Vorgaben hinausgehen.
Die Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch DGUV-Vorschriften und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen und ihre Mitarbeitenden regelmäßig unterweisen.
Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Unfälle, Bußgelder und Haftung. Eine fachgerechte Arbeitssicherheit schützt die Mitarbeitenden, gewährleistet reibungslose Abläufe und bietet rechtliche Sicherheit.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße.
Wichtige Punkte:
Ab dem ersten Beschäftigten: Eine Bestellung ist grundsätzlich erforderlich.
Kleinbetriebe: Können teilweise auf alternativ bedarfsgerechte Betreuung durch die Berufsgenossenschaft zurückgreifen.
Betriebe mit mehreren Beschäftigten oder erhöhten Gefährdungen:
Benötigen eine kontinuierliche Betreuung durch eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Besondere Anlässe:
Neue Maschinen, Anlagen oder Gefahrstoffe
Erstellung oder Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsplätze mit besonderen Risiken
Kurz gesagt:
Sobald ein Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Wie intensiv die Betreuung ausfällt, hängt von Betriebsgröße und Gefährdungslage ab.
Mitarbeitende müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelmäßig zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen unterwiesen werden.
Wichtige Punkte:
Regelmäßige Unterweisungen:
Mindestens einmal jährlich (gesetzlicher Mindeststandard).
Anlassbezogene Unterweisungen:
Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, Maschinen oder Verfahren
Bei Veränderungen am Arbeitsplatz oder neuen Gefährdungen
Nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen
Dokumentation:
Jede Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden (Datum, Inhalte, Teilnehmer).
Ziel der Unterweisung:
Gefährdungen erkennen und vermeiden
Richtigen Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Gefahrstoffen vermitteln
Verhalten im Notfall erklären
Kurz gesagt:
Mitarbeitende müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, zusätzlich immer bei neuen Gefährdungen oder Änderungen.
Grundsätzlich alle Betriebe und Branchen, die Beschäftigte beschäftigen, müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen – das schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §5) vor.
Besonders relevant sind Gefährdungsbeurteilungen in Branchen mit erhöhten Risiken, z. B.:
Industrie & Handwerk: Maschinen, Produktionsanlagen, Lärm, Chemikalien
Bau & Bauzulieferer: Absturzgefahr, schwere Lasten, Baustellensicherheit
Gesundheitswesen & Pflege: Infektionsrisiken, Umgang mit Patienten, physische Belastungen
Labor & Forschung: Chemikalien, Strahlung, Biostoffe
Logistik & Transport: Heben und Tragen, Verkehrssicherheit, Lagerlogistik
Büro & Verwaltung: Ergonomie, Bildschirmarbeitsplätze, psychische Belastungen
Wichtig: Auch scheinbar „risikofreie“ Bürobetriebe müssen Gefährdungen wie Bildschirmarbeit, Stress oder ergonomische Risiken bewerten.
Ziel:
Risiken erkennen und dokumentieren
Schutzmaßnahmen ableiten
Rechtssicherheit für Arbeitgeber gewährleisten
Kurz gesagt:
Jeder Betrieb braucht eine Gefährdungsbeurteilung – besonders dringend in Branchen mit körperlichen, chemischen oder organisatorischen Risiken.
Ja, wir bieten eine umfassende sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen an. Das Unternehmen unterstützt praxisnah in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) sowie Schulungen. Dabei verfolgen wir einen präventiven Ansatz, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Beratung umfasst sowohl vorbereitende Maßnahmen als auch die Entwicklung umsetzbarer Lösungen, die konkret im Unternehmensalltag anwendbar sind .
Leistungen:
Arbeitssicherheit: Umfassende Beratung und Unterstützung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Brandschutz: Erstellung von Brandschutzkonzepten und Durchführung von Schulungen.
SiGeKo: Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen.
Schulungen: Angebot von Schulungen zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen.
Die Betreuung kann je nach Bedarf individuell angepasst werden, sei es als einmalige Beratung oder als kontinuierliche Unterstützung. Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.